Wach- und Sicherheitsdienste: Eine mögliche Monopolstellung eines Akteurs im Geldtransport darf auf keinen Fall die Arbeitsbedingungen verschlechtern!

Auch wenn die Übernahme der Geldtransportaktivitäten von G4S durch Brink‘s Security anscheinend nicht unmittelbar bevorstand, so wurde diese dann aber heimlich am 15. Februar 2021 abgeschlossen. Um eine mögliche Monopolisierung des Bargeldtransports im Großherzogtum zu verhindern, hat sich der LCGB, die Mehrheitsgewerkschaft im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe, am 25. Februar 2021 mit dem Wettbewerbsrat (« Conseil de la Concurrence ») getroffen.

In der Tat könnte Brink‘s Security ohne Konkurrenz den Kunden, die mehrheitlich aus dem Bankensektor stammen, Tarife willkürlich auferlegen. Der LCGB warnt aber vor allem davor, dass Brink‘s Security als alleiniger Anbieter von Werttransporten unter keinen Umständen die Arbeitsbedingungen seiner Mitarbeiter verschlechtern darf, da diese keine andere Wahl eines Arbeitgebers auf dem Markt hätten.

Der LCGB setzt sich für die Wahrung der Rechte und Errungenschaften sowie den Erhalt der Arbeitsbedingungen aller Geldtransporteure ein und fordert den Wettbewerbsrat nachdrücklich auf, all diese Faktoren bei der Ausarbeitung seiner Stellungnahme zum angeblich missbräuchlichen Charakter dieser Monopolsituation zu berücksichtigen.

 

 

Kontakt:      

Paul GLOUCHITSKI, Gewerkschaftssekretär
Tel.: +352 49 94 24-230
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