Einführung eines Zeitsparkontos für Angestellte beim Staat

Am 11. Februar 2021 unterzeichneten die Sozialpartner einen Anhang zum Kollektivvertrag für die Angestellten beim Staat.

Die Vereinbarung, die für drei Jahre gilt (bis zum 31. Dezember 2023), sieht die Einführung eines Zeitsparkontos (CET) für Angestellte beim Staat ab dem 1. Januar 2022 vor. Der Arbeitnehmer kann folgende Stunden kompensieren:

  • Überstunden;
  • Ausgleich für Sonntagsarbeit;
  • Ausgleich für einen Feiertag, der auf einen freien Tag fällt;
  • Resturlaub am Jahresende (außer die 26 gesetzlichen Tage);
  • zusätzlicher Urlaub aufgrund von verlängerten Referenzperioden.

 

Der neue Anhang präzisiert zudem den Vergütungssatz für den Bereitschaftsdienst und beinhaltet die Änderungen des Sonderurlaubs bei Heirat und für den Vater bei der Geburt eines Kindes.

 

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