Am 10. Februar 2021 fand die 4. Verhandlungssitzung für die Erneuerung des Kollektivvertrags (KV) in der Versicherungsbranche statt. Der OGBL und der LCGB stellten ihre Hauptforderungen in Bezug auf die Vergütung vor:
- Erhöhung der Bezüge für Neueinsteiger;
- Erhöhung der Schwellenwerte;
- linearer Lohnanstieg.
Die Einführung einer zusätzlichen Gehaltsgruppe (VII) in den KV führte zu Diskussionen über die Praxis von sogenannten „falschen Führungskräften“. Der OGBL und der LCGB wollen dieses Problem auf Ebene des Kollektivvertrags regeln. Trotz mehrerer Aufforderungen des LCGB und OGBL legte die ACA keine Belege vor, die einen Status quo ohne Lohnverbesserungen rechtfertigen. Angesichts der in der Branche erzielten Ergebnisse bestehen die Gewerkschaften auf eine faire und gerechte Anerkennung des täglichen Engagements der Mitarbeiter.
Der OGBL und LCGB sprachen auch die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben an, die unerlässlich für die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Mitarbeiter ist und eine ausgewogenere Arbeitsorganisation ermöglicht. Die Gespräche führten zu keiner Einigung. Ein nächstes Treffen zwischen der ACA und den Sozialpartnern ist für den 26. Februar 2021 geplant.
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