Familienleistungen: Der LCGB begrüßt die Wiedereinführung der Indexierung, doch dies ist längst nicht ausreichend!

Auch wenn die Wiedereinführung der Indexierung der Familienleistungen zum 1. Januar 2022 eine gute Nachricht ist, sind die unmittelbaren und realen Auswirkungen für Familien sehr begrenzt. Da eine nächste Indexierungserhöhung derzeit nicht vor Mitte 2022 erwartet wird, bleiben die Familienleistungen bis dahin unverändert. Hinzu kommt, dass weder der Verlust von einem Viertel ihres Wertes seit 2006, als die Indexierung der Familienleistungen abgeschafft wurde, noch die Verluste aufgrund der Nichteinhaltung der Verpflichtungen der Regierung von 2014 kompensiert werden.

In einer bilateralen Vereinbarung vom 28. November 2014, die mit den national repräsentativen Gewerkschaften geschlossen wurde, hatte sich die Regierung nämlich verpflichtet, einen Mechanismus für die regelmäßige Anpassung der Familienleistungen einzuführen. Dieser Mechanismus hätte beim Inkrafttreten der Reform der Familienleistungen am 1. August 2016 angewendet werden müssen. Stattdessen hat sich die Regierung jahrelang und ohne stichhaltige Argumente geweigert, die vom LCGB geforderte Indexierung der Familienleistungen wiederherzustellen.

Infolge dieser Regierungsuntätigkeit haben die Familienleistungen seit 2016 einen Wertverlust von 7,7% oder rund 20 € erlitten. Da der 2016 eingeführte Einheitsbetrag die Verluste, die über 10 Jahre hinweg durch die Abschaffung der Indexierung entstanden sind, nicht kompensiert hat, fordert der LCGB so schnell wie möglich eine Aufwertung der Familienleistungen von 265 € auf 285 €, zusammen mit der Indexierung aller Geld- (Kindergeld, Schulanfangszulage, Sonderzulage für behinderte Kinder und Geburtszulage) und Sachleistungen (Außerschulische Kinderbetreuung) für Familien.

Die Sachlage zeigt, dass die Forderung des LCGB mehr als berechtigt ist. Neben der Tatsache, dass die Kaufkraft vieler Familien durch die massive Inanspruchnahme von Kurzarbeit seit März 2020 beeinträchtigt wird, schadet die Stagnation bei den Familienleistungen vor allem Alleinerziehenden. Diese sind am stärksten vom Armutsrisiko betroffen, das in den letzten Jahren rapide angestiegen ist. In dieser schwierigen Zeit muss die Regierung schnell und angemessen reagieren, um Familien durch indexierte und aufgewertete Familienleistungen zu unterstützen!

 

 

Kontakt:       

Christophe KNEBELER, beigeordneter Generalsekretär
Tel.: +352 49 94 24-306
Mobil: +352 691 733 022
E-Mail: cknebeler@lcgb.lu

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