COVID-19: Neue Bescheinigung für belgische Grenzgänger

Ab diesem Mittwoch, dem 27. Januar 2021, und bis zum 1. März 2021 sind nicht-essenzielle Reisen und Fahrten nach oder von Belgien laut einem Beschluss der belgischen Regierung untersagt.

Für Reisen, die als unbedingt notwendig gelten, muss eine Bescheinigung ausgefüllt werden, die auf der Website der belgischen Behörden verfügbar ist. Diese ist bei eventuellen Kontrollen, im Straßen-, Luft-, See- und Schienenverkehr, vorzulegen.

Grenzgänger können sich weiterhin frei zu ihrem Arbeitsort bewegen. Allerdings müssen sie beim Grenzübertritt ebenfalls die Reisebescheinigung vorlegen können. Mit anderen Worten: Grenzgänger können ebenfalls die Reisebescheinigung für den Grenzübertritt aus beruflichen Gründen verwenden, indem sie das Kästchen „regelmäßige Fahrt“ ankreuzen.

Zudem können Bewohner Fahrten im Rahmen des täglichen Lebens für Aktivitäten, die auch in Belgien erlaubt sind, durchführen, und Studenten dürfen die Grenze im Rahmen ihres Studiums überschreiten. Auch Paare, die durch eine Grenze getrennt sind, dürfen sich wieder treffen, sofern bei einer Kontrolle der stabile und dauerhafte Charakter der Beziehung plausibel nachgewiesen werden kann.

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