Digitale Plattformen: Der LCGB fordert einen neuen Rechtsrahmen, um prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu vermeiden!

Nach der Verabschiedung eines Gesetzentwurfs zur Änderung der Taxigesetzgebung, in welchem auch Mietwagen mit Fahrer (VLC) aufgenommen werden, warnt der LCGB vor Missbräuchen, aufgrund neuer Arbeitsformen durch die Sharing Economy. Um Scheinselbstständigkeiten zu vermeiden und um sicherzustellen, dass die betroffenen Arbeitnehmer Zugang zur Sozialversicherung haben, fordert der LCGB dringend die Schaffung eines präzisen Rechtsrahmens für Arbeiten die mittels digitaler Plattformen durchgeführt werden.

Obwohl die Regierung VLCs weitgehend mit Taxis gleichstellt, könnte der Markteintritt von Weltkonzernen, wie z.B. Uber, die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter schwächen. Der LCGB fordert daher die Regierung auf, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der prekäre Arbeitsplätze verhindert und der die gleichen Grundrechte für Fahrer sowohl von traditionellen Taxi- als auch von VLC-Unternehmen garantiert. Alle Fahrer sollten unter den gleichen Bedingungen Zugang zur Sozialversicherung haben und insbesondere kranken- oder arbeitslosenversichert sein.

Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Taxifahrer, der unter einen Kollektivvertrag fällt, ist der Fahrer eines VLC sofort austauschbar, steht im harten Wettbewerb und hat weniger Sicherheiten. Um ein angemessenes Einkommen zu erzielen, muss er zahlreiche Stunden arbeiten.

Der LCGB fordert zudem eine Regulierung der Arbeit über digitale Plattformen, um die strikte Einhaltung der Bestimmungen des Arbeits- und des Sozialversicherungsrechts zu gewährleisten. Die Regierung wird handeln müssen, um zu verhindern, dass die Individualisierung der Arbeit, und zwar nicht nur im Taxigewerbe, sondern in allen wirtschaftlichen Bereichen, das Sozialmodell des Landes aushebelt oder zu prekären Beschäftigungsverhältnissen führt.

 

Kontakt:
Paul GLOUCHITSKI, LCGB-Gewerkschaftssekretär
Tel.: +352 49 94 24-230
Mobil: +352 691 733023
E-Mail: pglouchitski@lcgb.lu

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