Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen

Infolge des zweiten Lockdowns hat die Regierung beschlossen, die Abgabefristen für Steuererklärungen zu verlängern.

Demnach wird die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2019 bis zum 31. März 2021 verlängert. Ebenso wird die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2020 auf Ende Juni 2021 statt auf den 31. März 2021 festgelegt.

Sollten Sie Unterstützung oder Hilfe beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung benötigen, zögern Sie nicht, einen Termin in unseren Info-Center Büros zu vereinbaren. Der LCGB bietet seinen Mitgliedern kostenlose professionelle Hilfe bei allen damit verbundenen Verfahren.

Für Terminabsprachen wenden Sie sich entweder per E-Mail an rdv@lcgb.lu unter Angabe des gewünschten Ortes der Konsultation oder per Telefon an:

Luxemburg: 49 94 24 555
Esch-sur-Alzette: 54 90 70 555
Ettelbrück: 81 90 38 55

Für das LCGB Info-Center in Differdange ist aufgrund der offenen und großzügigen Räumlichkeiten keine vorherige Terminabsprache für eine Beratung notwendig.

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