Erneuerung des SAS-Kollektivvertrags

Am 15. Dezember 2020 wurde von den Gewerkschaften LCGB und OGBL sowie den Arbeitgeberverbänden COPAS, FEDAS und DLJ eine Grundsatzvereinbarung über den neuen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer im Pflege- und Sozialbereich (SAS-KV) unterzeichnet.

Im Rahmen der Neuverhandlungen forderte der LCGB insbesondere bessere Arbeitsbedingungen, unter anderem durch:

  • die Reduzierung der monatlichen Referenzperiode auf 10%;
  • die Gewährung freier Wochenenden;
  • die Erhöhung der Urlaubstage.

 

Folgende Verbesserungen, gültig für 3 Jahre vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2023, wurden ausgehandelt:

  • Kürzung der monatlichen Referenzperiode von 20% auf 10% (identisch mit dem FHL-KV);
  • Klärung und Vereinfachung mehrerer Elemente des Artikels zur Arbeitsorganisation (Teilzeit, Überstunden, Abschaffung der 20-Stunden-Abweichung zum Jahresende). Im Gegenzug: Erhöhung der „Stundenguthaben Arbeitgeber/Arbeitnehmer“, die jeweils auf 100 Stunden begrenzt sind, mit der Wahl zwischen Freizeitausgleich oder Bezahlung;
  • Garantie von mindestens 20 freien Wochenenden pro Jahr;
  • Jahresurlaub:
    • 34 Tage;
    • 36 Tage für Angestellte ab einem Alter von 50 Jahren;
    • 37 Tage für Arbeitnehmer ab einem Alter von 55 Jahren.
      Für 2021 werden 2 zusätzliche Urlaubstage gewährt.
  • Erhöhung des indexierten Punktwerts auf 2,41733 € (+1,98%) zum 1. Januar 2021 (identischer Wert mit FHL-KV);
  • Erhöhung des Kleidergeldes von 190 auf 200 €;
  • Einführung eines Artikels über das Recht auf digitales Abschalten des Arbeitnehmers.

 

Der KV SAS tritt erst nach der formellen Zustimmung der Gewerkschaften LCGB und OGBL, der Arbeitgeberverbände und der luxemburgischen Regierung in Kraft (Betreff: Zuteilung des Finanzrahmens).

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