Gebäudereinigung – Kollektivvertrag

Bei der letzten Verhandlungssitzung zur Erneuerung des Kollektivvertrags (KV) am 9. November 2020 schlug der Arbeitgeberverband „Fédération des Entreprises de Nettoyage de Bâtiments (FEN)“ eine einfache Verlängerung des bestehenden Vertrags um 2 Jahre bis zum 31. Dezember 2021 vor, mit Ausnahme einer Änderung der Berechnungsmethode für die Anwesenheitsprämie im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise.

Da die angepasste Berechnungsmethode keine Verbesserung darstellt, schlugen die Gewerkschaften vor, die Arbeit der Arbeitnehmer durch eine einmalige Prämie und eine Erhöhung der Urlaubstage für den Zeitraum 2020-2021 anzuerkennen. Während des gesamten Treffens beharrte die FEN auf ihrer Position und lehnte jede Verbesserung des KVs kategorisch ab.

Angesichts der Bedeutung des Themas kann der Vorstand des Fachverbandes LCGB-Gebäudereinigung die Arbeitgeberposition nicht akzeptieren und erhob starke Einwände bei seinem Treffen am 17. November 2020. Der Reinigungssektor ist eine anspruchsvolle Branche, und dies schon lange vor der Gesundheitskrise, mit spezifischen Zeitplänen und einer enormen Flexibilität der Beschäftigten, die oft auf Kosten des Privatlebens und der Familie geht.

Im aktuellen Kontext ist es für den LCGB mehr als an der Zeit, mit einer einmaligen Prämie von 500 € und zwei zusätzlichen freien Tagen für alle Mitarbeiter ein starkes Zeichen der Anerkennung für das Engagement der Mitarbeiter zu setzen. Am 25. November 2020 wird ein gemeinsames Gewerkschaftstreffen stattfinden, um die nächsten Schritte festzulegen.

Der LCGB ist bereit, alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um die Anerkennung für die Arbeit und das Engagement aller Mitarbeiter zu erreichen.

Der LCGB besteht nachdrücklich darauf, dass es höchste Zeit ist, das größte Kapital zu würdigen: DIE ARBEITNEHMER!

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