Luftfahrt: Tripartite Abkommen unterzeichnet

Nach der satzungsgemäßen Vorlage bei den verschiedenen Gremien validierten und unterzeichneten die Gewerkschaften und die Generaldirektion von Luxair das Tripartite Abkommen vom 9. November 2020.

Das unterzeichnete Tripartite Abkommen umfasst:

  • zweijährliche Sitzungen der Tripartite zur Überprüfung der wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Entwicklung im Luftfahrtsektor;
  • den Zukunftsplan 2020-2023 für Luxair;
  • einen Anhang zum Luxair-Kollektivvertrag.

 

Der Zukunftsplan 2020-2023 für Luxair enthält Begleitmaßnahmen, die zwischen den Parteien vereinbart wurden, und die die Beschäftigung garantieren sowie während der Laufzeit Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen unterbinden. Weiterhin wird eine Wiedereingliederungseinheit (CDR) geschaffen, um die von einem strukturellen Personalüberhang betroffen Mitarbeiter, entweder intern oder extern zu platzieren, falls erforderlich, durch einen bedarfsgerechten Weiterbildungsplan.

Der Kollektivvertrag wird für weitere 3 Jahre bis zum 31. Dezember 2023 in seiner Gesamtheit und mit allen Leis­tungen verlängert, mit Ausnahme der Tariferhöhungen (jährlich bzw. zweijährlich), die im Falle einer verbesserten wirtschaftlichen Unternehmenssituation Teil der Verhandlungen für den nächsten Kollektivvertrag sein werden.

Sobald der Zukunftsplan vom Arbeitsminister genehmigt ist, werden die Gewerkschaften und die Generaldirektion von Luxair im Rahmen des KMU-Begleitausschusses eine eingehende Analyse des Personalüberhangs pro Abteilung durchführen.

 

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