Im Rahmen einer Delegierten-Konferenz am 4. November 2020 wurden die verschiedenen Dokumente des Tripartite Abkommens zwischen der Direktion von Luxair und den Vertragsgewerkschaften validiert.
Die Vereinbarung sieht einen Zukunftsplan für Luxair für den Zeitraum 2020-2023 mit einer Beschäftigungsgarantie vor und untersagt jegliche Entlassungen aus Gründen, die nicht direkt mit dem Arbeitnehmer zusammenhängen. Die Vereinbarung schafft ferner eine Wiedereingliederungseinheit (CDR), ein wesentliches Instrument für die Verwaltung eines konjunkturbedingten oder strukturellen Personalüberhangs.
Die Hauptaufgabe der CDR wird darin bestehen, Mitarbeiter, die von einem strukturellen Personalüberhang betroffen sind, entweder intern bei Luxair oder extern bei anderen Unternehmen, beim Staat oder den Kommunen zu platzieren, falls erforderlich, durch einen bedarfsgerechten Weiterbildungsplan und/oder durch eine befristete Arbeitnehmerüberlassung. Unterstützt wird die CDR-Maßnahme durch Kurzarbeit sowie verschiedene Formen des Vorruhestands.
Mitarbeiter in der CDR erhalten einen Garantie auf ihr Grundgehalt, im Rahmen von befristeten internen oder externen Entsendungen oder einer befristeten Arbeitnehmerüberlassung.
Mitarbeiter die in Kurzarbeit sind, erhalten von Luxair einen Ausgleich für die Verluste auf das Grundgehalt durch die Zuweisung von 2 äquivalenten Tagen pro vollen Monat in die CDR in den Jahren 2021 bis 2023. Die kumulierte Entschädigung wird ausgezahlt, sobald Luxair wieder eine nachhaltige Rentabilität erreicht hat.
Der Kollektivvertrag wird für weitere 3 Jahre bis zum 31. Dezember 2023 in seiner Gesamtheit und mit allen Leistungen, mit Ausnahme der Tariferhöhungen (jährlich bzw. zweijährlich), verlängert. Sofern es Luxair wirtschaftlich wieder gut geht, wurde vereinbart, dass die ausgesetzten Annuitäten oder Biennalen Teil der Verhandlungen für den nächsten Kollektivvertrag sein werden.
Den LCGB freut es, dass das Tripartite Abkommen bereits vor der Schaffung einer CDR einen ersten Erfolg zeigt. Die Luxair und das Gesundheitsministerium haben einen Antrag auf Arbeitnehmerüberlassung für rund fünfzig Mitarbeiter gestellt, um die Kontaktermittlungseinheit für mehrere Monate zu verstärken.
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