Selbstisolation und Selbstquarantäne – Was ist bei der Arbeit zu tun?

Jeder, der COVID-19 Symptome hat, positiv auf COVID-19 getestet wurde oder Symptome hat und noch auf sein Testergebnis wartet, sollte sich sofort selbst isolieren. Die Isolierung wird vom Arzt mittels eines ärztlichen Attests, das dem Arbeitgeber auszuhändigen ist, für mindestens 10 Tage nach Auftreten der Symptome verordnet.

Die Gesundheitsinspektion kontaktiert systematisch Hochrisikokontakte und schickt ihnen eine Quarantäneanordnung, die auch als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt, sowie die Anordnung eines COVID-19-PCR-Tests, der am 6. Tag nach dem potenziell infektiösen Kontakt durchzuführen ist. Falls erforderlich, kann der behandelnde Arzt auch per Telekonsultation einen COVID-19-Kontrolltest am 6. Tag verschreiben.

Um weiterhin die Ermittlung von Kontaktpersonen bewältigen zu können, sollten Sie nicht die Hotline anrufen, sondern darauf zu warten, dass das Contact Tracing Team sich bei Ihnen meldet. Die Mitarbeit an der Kontaktermittlung trägt zu einer besseren Kontrolle der Pandemie bei.

  • wenn Sie positiv auf COVID-19 getestet wurden: Sie müssen sich sofort in Isolation begeben, ohne auf den Anruf der Kontaktverfolgungseinheit zu warten. Die Kontaktverfolgungseinheit wurde über Ihr Testergebnis informiert. Während Sie auf Ihren Anruf warten, können Sie helfen, Personen ausfindig zu machen und zu identifizieren, die einen Risikokontakt mit Ihnen hatten. Dazu füllen Sie einfach das Online-Formular https://covidtracing.public.lu/covid aus. Sie erhalten eine Isolationsanordnung, die auch als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt.
  • wenn Sie mit einer Person Kontakt mit hohem Infektionsrisiko hatten, die positiv auf COVID-19 getestet wurde: Sie müssen sich in Selbstquarantäne begeben. Um die erforderlichen Quarantäneanordnung, die auch als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt, sowie eine Verschreibung für einen COVID-19 Test zu erhalten, müssen Sie das Online-Formular unter https://covidtracing.public.lu/covid ausfüllen und den Vor- und Nachnamen der positiv getesteten Person oder die Referenznummer angeben, wenn die positiv getestete Person Ihnen diese Referenznummer mitgeteilt hat.

 

 

Als Hochrisikokontakt gelten Kontakte, die länger als 15 Minuten angedauert haben, unter 2 Metern ohne korrektes Tragen der Maske und innerhalb eines Zeitraums von 48 Stunden vor den ersten Symptomen bzw. dem Testdatum erfolgten.

Zurück zur Übersicht