Nachdem die Verhandlungen über einen Sozialplan für 80 Beschäftigte der Saint-Paul-Gruppe am 6. Oktober 2020 als gescheitert erklärt wurden, trafen sich die Sozialpartner am 13. Oktober 2020 zum ersten Mal vor der Nationalen Schlichtungsamt (ONC).
Der LCGB bestand auf der Einhaltung der im Kollektivvertrag, der noch bis zum 31. Dezember 2021 in Kraft bleibt, verankerten Beschäftigungsgarantie. Der LCGB unterstrich jedoch erneut seine Bereitschaft, diese im Rahmen des Sozialplans in eine Existenzgarantie für alle betroffenen Arbeitnehmer umzuwandeln. Für den LCGB ist es unerlässlich, Instrumente zu entwickeln, die verhindern, dass Arbeitnehmer am Ende des Sozialplans arbeitslos werden.
Die Direktion ihrerseits begründete den Sozialplan weiterhin mit dem strukturellen Rückgang der Werbeanzeigen und den Auswirkungen der Gesundheitskrise auf den Mediensektor allgemein.
Nach Anhörung beider Parteien forderte der Schlichter die Sozialpartner auf, die außergesetzliche Abfindung auf Basis der Bedingungen des Sozialplans von 2013 auszuhandeln (außergesetzliche Entschädigung, Entschädigung in Verbindung mit der familiären Situation, Entschädigung für „Outplacement“, freiwilliges Auscheiden).
Trotz einer anfänglichen Zusage der Direktion, widerruf diese sie am nächsten Tag und weigerte sich einen Vorschlag bezüglich der extralegalen Bedingungen zu machen. Die Direktion deklarierte lediglich das Ende jeglicher Transparenz in dieser Angelegenheit.
Anlässlich des Treffens mit der Direktion am 16. Oktober 2020 machte der LCGB einen neuen extralegalen Vorschlag. Der LCGB bedauert jedoch, dass der Gegenvorschlag der Direktion weiterhin unter den Bedingungen des Sozialplans 2013 liegt.
Eine zusätzliche Verhandlungsrunde findet heute am 19. Oktober 2020 vor dem nächsten Treffen mit dem Schlichtungsamt am 20. Oktober 2020 statt.
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