Überstunden – Was ist erlaubt?

Was versteht man unter Überstunden?

Grundsätzlich werden Stunden, die über die 40 Stunden pro Woche hinaus geleistet werden.

Außer in Fällen höherer Gewalt ist die Dauer der Überstunden strikt auf 2 Überstunden pro Tag beschränkt. Somit darf die Gesamtarbeitszeit, einschließlich Überstunden, nicht 10 Stunden am Tag beziehungsweise 48 Stunden pro Woche überschreiten.

Überstunden werden:

  • entweder mit anderthalb Stunden Ausgleichszeit kompensiert;
  • oder in gleicher Höhe auf einem Arbeitszeitkonto (CET) verbucht, dessen Modalitäten durch einen Kollektivvertrag oder andere Vereinbarungen zwischen Tarifpartnern festgelegt werden.

 

Es gibt nur 2 Fälle, in denen Überstunden mit einem Aufschlag von 40% (steuerfrei) bezahlt werden:

  • falls eine Ausgleichszeit nicht möglich ist;
  • falls Sie das Unternehmen verlassen, bevor die Überstunden ausgeglichen wurden.

 

Wenn Sie sich weigern, Überstunden zu leisten, kann dies einen Kündigungsgrund darstellen.

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