Was versteht man unter Überstunden?
Grundsätzlich werden Stunden, die über die 40 Stunden pro Woche hinaus geleistet werden.
Außer in Fällen höherer Gewalt ist die Dauer der Überstunden strikt auf 2 Überstunden pro Tag beschränkt. Somit darf die Gesamtarbeitszeit, einschließlich Überstunden, nicht 10 Stunden am Tag beziehungsweise 48 Stunden pro Woche überschreiten.
Überstunden werden:
- entweder mit anderthalb Stunden Ausgleichszeit kompensiert;
- oder in gleicher Höhe auf einem Arbeitszeitkonto (CET) verbucht, dessen Modalitäten durch einen Kollektivvertrag oder andere Vereinbarungen zwischen Tarifpartnern festgelegt werden.
Es gibt nur 2 Fälle, in denen Überstunden mit einem Aufschlag von 40% (steuerfrei) bezahlt werden:
- falls eine Ausgleichszeit nicht möglich ist;
- falls Sie das Unternehmen verlassen, bevor die Überstunden ausgeglichen wurden.
Wenn Sie sich weigern, Überstunden zu leisten, kann dies einen Kündigungsgrund darstellen.
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