Tripartite Stahlindustrie – LCGB nicht überzeugt vom Plan SCORE Bis+

Anschließend an die beiden ersten Treffen der speziellen Arbeitsgruppe, trafen sich die Sozialpartner heute zu einer offiziellen Sitzung der Stahl-Tripartite, um eine Bilanz der durchgeführten Analysen zu ziehen.

Die Arbeitsgruppe, die auf Initiative des Ministeriums zustande kam, hatte die Aufgabe, die von den Gewerkschaften formulierte Fragen zu beantworten, darunter unter anderem:

  • der Ursprung des Personalüberhangs;
  • die detaillierte Auflistung dieser Überbesetzung nach Posten;
  • der Nachweis der tatsächlichen Notwendigkeit einer Umstrukturierung.

Der LCGB befürchtet, dass die vorgeschlagene Strategie auf einer einzig und allein kurzfristigen Vision beruht, da Prognosen für die Zeit nach 2021 oder nach der COVID-19 Krise derzeit fehlen.

Der LCGB bemängelt auch, dass kein wirklich vorausschauender und kalkulierter Investitionsplan formuliert wurde und dass die Investitionsabsichten von ArcelorMittal lediglich in Form eines leicht überarbeiteten SCORE-Plans anzusehen sind. Der LCGB lehnt jedoch einen solchen Plan SCORE Bis+ ab, da dieser sich in dreierlei Hinsicht unverhältnismäßig stark auf den Personalüberschuss auswirken wird: 

  • eine Auslagerung von Tätigkeiten und folglich von Arbeitsplätzen (etwa 20% des Personalüberhangs);
  • eine Neuorganisation der Arbeitsorganisation (etwa 50% des Personalüberhangs);
  • Projekte/Investitionen, die sich auf etwa 20% des Personalüberhangs auswirken werden.

Mit Unterstützung der zuständigen Minister, unterstrich der LCGB erneut, dass seine Zustimmung für ein solches Projekt an einen seriösen und soliden Investitionsplan mit zukunftsweisenden und innovativen Projekten für die luxemburgischen Standorte gebunden ist (ohne die routinemäßige Instandhaltung einzubeziehen).

Was die Auslagerung bestimmter „NON-CORE“ Aktivitäten betrifft, so erinnert der LCGB nachdrücklich daran, dass er diese Art von Projekten in der vorliegenden Form nicht unterstützen kann. Den Sozialpartnern müssen zuerst eingehende Analysen und Spezifikationen bezüglich der vorgesehenen Rentabilität vorgelegt werden! Darüber hinaus wird die Arbeitsgruppe alle möglichen Mittel einsetzen, um eine Kostenvariabilisierung möglichst einzuschränken!

Was die Reorganisation der Arbeitsabläufe betrifft, so wird dies hauptsächlich die Verwaltung betreffen. Der LCGB verlangt in allen Fällen eine eingehende Untersuchung nach Segmenten und die möglichen Folgen für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer.

Abschließend nimmt die Arbeitsgruppe, getreu dem Vorschlag des Arbeitsministers, ihre Tätigkeit im Sinne des am 6. Oktober festgelegten Ansatzes wieder auf, um in Kontinuität mit früheren Vereinbarungen eine künftige dreiseitige Vereinbarung zu erarbeiten.

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