Neues COVID-19-Gesetz – Die Änderungen

Am 22. September 2020 verabschiedete die Abgeordnetenkammer ein neues COVID-19-Gesetz. Damit werden alle Maßnahmen des vorherigen Gesetzes bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.

Dazu gehören die +10-Personen-Regel für private Zusammenkünfte und ein Maximum von 10 Personen pro Tisch in Restaurants.

Die wichtigsten Neuerungen des neuen Gesetzes sind:

  • die Dauer der Isolierung von infizierten Personen wird von 14 Tagen auf 10 Tage verkürzt, ohne Verlängerung;
  • in Quarantäne gestellte Personen müssen am 6. Tag nach dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person getestet werden, im Gegensatz zu den bisher geltenden 5 Tagen. Die Dauer der Quarantäne bleibt unverändert bei sieben Tagen;
  • Kunststoffvisiere ersetzen nicht mehr die Maskenpflicht;
  • Ausnahmen von der Maskenpflicht für behinderte Personen oder Personen mit anderen Pathologien (durch ein ärztliches Attest zu begründen);
  • Fluggesellschaften müssen die von den Fluggästen ausgefüllten Formulare automatisch an die Gesundheitsbehörden weiterleiten, um im Falle eines positiven Testergebnisses eines Passagiers die Kontaktaufnahme zu erleichtern. Diese Daten werden vierzehn Tage nach der Erfassung anonymisiert.

Alle bis Ende Jahr geltenden COVID-19-Massnahmen finden Sie in unserer Broschüre:

thumbnail of 2020 09 Guideline Corona Septembre-Décembre (DE)

 

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