Sie verbringen Ihren Sommerurlaub im Ausland? Registrieren Sie Ihren Aufenthalt!

Der LCGB empfiehlt Ihnen, Ihren Auslandsaufenthalt beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten zu melden. Diese Meldung ist nicht obligatorisch, ermöglicht Ihnen aber im Bedarfsfall schnell konsularische Unterstützung bei einer zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung zu erhalten

Angesichts der heutigen Unsicherheiten aufgrund der COVID-19-Pandemie bietet die Registrierung weitere wichtige Vorteile:

  • Bereitstellung praktischer Informationen über das oder die zu besuchenden Länder (z.B. Änderungen der Einreisebestimmungen);
  • Information über die Adressen der diplomatischen und konsularischen Vertretungen Luxemburgs;
  • Möglichkeit, von der diplomatischen und konsularischen Vertretung in einer Not- oder Krisensituation schnell kontaktiert zu werden.

 

Das Anmeldeverfahren beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten ist kostenlos und erfolgt über MyGuichet.lu mit oder ohne Authentifizierung durch Luxtrust.

https://guichet.public.lu/fr/support/form_both.html?serviceType=MAEE_DECLARATION_VOYAGE

Wenn sich der Aufenthalt über mehrere Länder oder Orte innerhalb eines Landes erstreckt, kann eine einzige Meldung für alle Reiseziele abgegeben werden.

Genauso ist es möglich, für einen Aufenthalt mehrere Personen anhand einer einzigen Meldung zu melden.

 

ACHTUNG: Aktuelle Reisebeschränkungen können jederzeit ändern!

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