Der LCGB, die Mehrheitsgewerkschaft im luxemburgischen Transportsektor, ist einmal mehr beunruhigt über die derzeitigen Arbeits- und Lohnbedingungen.
Zunächst einmal äußerst der LCGB seine Besorgnis über die steigende Zahl der Streitfälle aufgrund der nicht korrekten Bezahlung der Fahrer. Der LCGB bedauert, dass sich viele Unternehmen nicht an die Bestimmungen des Branchenkollektivvertrags oder des Arbeitsrechts halten und bewusst die Beschäftigten hinsichtlich der Stundensätze, Arbeitszeiten, Prämien und Überstunden übervorteilen.
Durch das Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit am 1. Mai 2020 wurde zudem Tür und Tor für weitere Ungerechtigkeiten geöffnet. Ein Arbeitnehmer, der einen wesentlichen Teil seiner Tätigkeit (mehr als 25%) in seinem Wohnland ausübt, unterliegt den Rechtsvorschriften seines Wohnlandes und muss auch dort sozialversichert sein. Verübt der Arbeitnehmer weniger als 25% seiner Tätigkeit in seinem Wohnsitzland und ist er nur bei einem einzigen Unternehmen beschäftigt, gelten die Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz oder seine Niederlassung hat.
Diese gesetzliche Bestimmung haben einige Unternehmen genutzt, um ihre Fahrer zu zwingen, eine Änderung des Arbeitsvertrags zu unterzeichnen, damit die Gesetzgebung ihres Wohnsitzlandes und somit auch der entsprechende lokale Kollektivvertrag angewandt wird, mit dem Ziel, ihre steuerlichen Verpflichtungen in Luxemburg zu umgehen. Der LCGB kritisiert dieses Vorgehen, das nicht nur in betrügerischer Weise auf die Umgehung von Steuerpflichten abzielt, sondern auch die Lohnbedingungen der Fahrer erheblich verschlechtert. Wenn der Arbeitnehmer eine solche Änderung unterzeichnet, könnte sich sein Gehalt, wegen der schlechteren Lohnbedingungen in den Nachbarländern, um fast die Hälfte reduzieren.
Seit der COVID-19 Gesundheitskrise hat sich die Situation im Transportsektor aufgrund des gestiegenen Transportvolumens weiter verschlechtert. Der LCGB musste daher beim Groupement Transport (Arbeitgeberverband) bezüglich der Gesundheit und Sicherheit der Fahrer intervenieren. Der LCGB bedauert, dass die Arbeitgeber viel zu lange gebraucht haben, um die für die Arbeitnehmer so wichtigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Für diesen während der Krise als systemrelevant angesehen Bereich, hat der LCGB zudem eine Geste der Anerkennung für das Engagement der Fahrer gefordert, die einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Waren- und Lieferflusses in das Großherzogtum geleistet haben. Der LCGB bedauert, dass der Arbeitgeberverband einen Bonus dennoch für nicht angemessen hielt, mit der Begründung, dass es für die Unternehmen der Branche aktuell unmöglich ist, die Gewinnzone zu erreichen.
Der LCGB fordert den Arbeitgeberverband eindringlich auf, seine Verantwortung zu übernehmen und sich für die gewissenhafte Einhaltung des Arbeitsrechts und des Branchenkollektivvertrags einzusetzen und die Verdienste der Fahrer während der Gesundheitskrise anzuerkennen. Der LCGB setzt weiterhin seinen Einsatz zur Stärkung und Klärung bestimmter Punkte des Branchenkollektivvertrags fort, um jegliche unterschiedliche Auslegungen zu unterbinden und eine faire Anerkennung des Berufskraftfahrerberufes, der viele Einschränkungen für die Arbeitnehmer mit sich bringt, zu erreichen.
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