Verlängerung des Kollektivvertrages von Paul Wurth

Trotz der derzeit schwierigen Gegebenheiten hat die Geschäftsleitung von Paul Wurth gemeinsam mit den Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretern beschlossen, die Verhandlungen über die Erneuerung des Kollektivvertrages fortzusetzen. Beide Parteien konnten sich am 25. Juni 2020 darauf einigen, den geltenden Kollektivvertrag bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern, mit folgenden Bestimmungen:

  • Gewährung eines zusätzlichen freien Tages;
  • Schutz vor Beendigung des Arbeitsvertrags aufgrund von Arbeitsunfähigkeit;
  • Einbeziehung der Telearbeit in den Vertragstext;
  • Wiedereinführung des Zusatzrentensystems.

Ab 2021 tritt dann ein neues, für 3 Jahre gültiges Abkommen mit folgenden Zusatzbestimmungen in Kraft:

  • schrittweise Einführung von Essensgutscheinen für alle Mitarbeiter:
    • 6 Gutscheine pro Monat ab 1. April 2021;
    • 12 Gutscheine pro Monat ab 1. Juli 2022;
    • 18 Gutscheine pro Monat ab dem 1. Oktober 2023;
  • Zahlung einer außerordentlichen Prämie anlässlich des 150. Geburtstags von Paul Wurth;
  • Anerkennung 10, 20 und 25 Jahren Betriebszugehörigkeit;
  • Überarbeitung des Beurteilungssystems (wird derzeit in einer Arbeitsgruppe finalisiert);
  • Optimierung der Methode zur Berechnung des Jahresbonus (wird derzeit in einer Arbeitsgruppe finalisiert).
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