Am 17. Juni 2020 traf sich der Viererausschuss, um eine Bilanz über die finanzielle Lage der Krankenversicherung und erste Schlussfolgerungen aus der Coronavirus-Krise zu ziehen.
Auf der Grundlage der jüngsten Finanzschätzungen sieht die Kranken- und Mutterschaftsversicherung für 2020 ein geschätztes Defizit von 551 Millionen € vor. Bleibt die Situation unverändert, ist zu erwarten, dass die Krankenkasse 2021 in ein finanzielles Ungleichgewicht gerät.
Die verschlechterte Finanzlage ist weitgehend auf die Auswirkungen der Regierungsmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus COVID-19 und zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zurückzuführen. Mehr als die Hälfte der Ausgaben entfallen auf den COVID-19-Urlaub aus familiären Gründen und die Einführung des Urlaubs zur Unterstützung der Familie, die voraussichtlich rund 300 Millionen € ausmachen werden.
Der LCGB fordert, dass die Kosten für die beiden oben genannten Urlaube vollständig aus dem Staatshaushalt erstattet werden sollten, da es sich nicht um Kosten handele, die von der CNS getragen werden müssten. Darüber hinaus sollte eine temporäre Aufhebung der gesetzlichen Bestimmungen über die Mindestreserve der Krankenkasse in Betracht gezogen werden. Die 2016-2017 beschlossenen Leistungsverbesserungen im Bereich der zahnärztlichen Versorgung und Sehhilfen müssen unter allen Umständen gewährleistet und rasch umgesetzt werden.
Im Hinblick auf die Schlussfolgerungen aus der Coronavirus-Krise betont der LCGB, dass die Fortschritte im Bereich der Digitalisierung, wie z.B. die Telekonsultation, die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung von Krankenscheinen und der digitalen Ausstellung von Gebührenbescheinigungen und ärztlichen Rezepten, fortgesetzt werden sollten. Schließlich muss der „Gesondheetsdësch“, der im Herbst 2020 zusammentritt, eine Bilanz des Krisenmanagements ziehen und Schlussfolgerungen zu den Maßnahmen treffen, die im Falle einer möglichen 2. Welle von COVID-19 zu ergreifen sind.
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