Außerordentliche COVID-19 Prämien

Die Corona-Krise forderte viele Überstunden und Stress von den Beschäftigten in Bereichen, die wesentliche Leistungen für die vitalen Interessen des Landes und seiner Bevölkerung erbringen.

Während der Gesundheitskrise beschlossen deshalb viele systemrelevante Unternehmen außerordentliche Prämien an ihre Mitarbeiter zu zahlen.

Der LCGB fordert als Anerkennung des täglichen Engagements dieser Mitarbeiter, dass all diese außerordentlichen Prämien von steuer- und sozialversicherungsbeitragsbefreit werden.

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