Der LCGB fordert die Existenzängste von gefährdeten Personen zu beseitigen

Mit fortschreitenden Lockerungen wandten sich viele als gefährdet geltende Menschen (Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Krebs usw.) an den LCGB mit ihren Sorgen und Existenzängsten. Um jedes existenzielle Risiko für diese gefährdeten Menschen zu beseitigen, fordert der LCGB von der Regierung eine schnelle Gesetzesrevision, um die Sicherung ihrer Existenz zu ermöglichen. Konkret fordert der LCGB eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, einen gefährdeten Arbeitnehmer, der als arbeitsunfähig erklärt wurde, von der Arbeit freizustellen unter Beibehaltung des Gehalts, das durch den Beschäftigungsfonds zurückerstattet wird.

Die Vulnerabilität eines Arbeitnehmers allein gibt keinen Anspruch auf Krankengeld durch die CNS, insofern da der behandelnde Arzt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen kann. Bestätigt durch die verschiedenen temporären Gesundheitsempfehlungen der Gesundheitsbehörde ist dies ein Problem, das im Wesentlichen die Arbeitsmedizin betrifft.

Laut dem geltenden Verfahren müssen gefährdete Personen dem Arbeitgeber ein von ihrem behandelnden Arzt ausgefülltes Attest über Risikogruppenzugehörigkeit übermitteln. Der Arbeitgeber muss daraufhin den Arbeitsmediziner über die Risiken einer COVID-19-Infektion hinsichtlich der Arbeitsbedingungen informieren. Auf Basis der erhaltenen Informationen gibt der Arbeitsmediziner eine Stellungnahme darüber ab, ob der Arbeitnehmer an die entsprechend angepasste Arbeitsstelle zurückkehren kann oder ob Telearbeit eingesetzt werden sollte, wenn die Aufgabe des Arbeitnehmers dies zulässt.

Erweist es sich als unmöglich, den Arbeitsplatz anzupassen oder Telearbeit zu leisten oder den Einsatzbereich zu ändern, erklärt der Arbeitsmediziner den gefährdeten Arbeitnehmer als nicht tauglich für seinen letzten Arbeitsplatz. Dies bedeutet im Klartext, dass der Arbeitgeber diesen Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigen kann, so dass die Gefahr besteht, dass:

  • der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers beendet wird, oder
  • der Arbeitnehmer sein gesamtes Einkommen verliert, da sein Arbeitgeber ihm bei fehlender Arbeitsleistung kein Gehalt mehr zahlt und die CNS ihm kein Krankengeld zahlt, da er keinen Krankenschein besitzt.

 

Das Problem einer durch den Arbeitsmediziner bescheinigten Arbeitsunfähigkeit in Verbindung mit einer durch den Kontrollärztlichen Dienst der Sozialversicherung festgestellten Arbeitsfähigkeit stellt ein existentielles Problem dar, für dessen Lösung sich der LCGB seit Jahren im Interesse der Betroffenen einsetzt. Angesichts der Untätigkeit der Regierung sind es die gefährdeten Menschen, die im Zusammenhang mit COVID-19 Gefahr laufen, beeinträchtigt zu werden.

Daher sind eine rasche politische Lösung und eine gezielte Kommunikation über das laufende Verfahren dringend erforderlich. Konkret fordert der LCGB die Verpflichtung des Arbeitgebers, einen gefährdeten Arbeitnehmer, der als arbeitsunfähig erklärt wurde, von der Arbeit freizustellen unter Beibehaltung des Gehalts, das durch den Beschäftigungsfonds zurückerstattet wird. Das Gleiche gilt für jede arbeitsfähige Person, die für ihre letzte Arbeitsstelle für ungeeignet erklärt wurde, bis eine andere dauerhafte Lösung im Interesse des Arbeitnehmers gefunden wurde (eine andere, dem Gesundheitszustand angepasste Arbeitsstelle, interne berufliche Wiedereingliederung oder Invalidität).

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