Verdoppelung der Teuerungszulage

Ein Regierungsbeschluss vom 20. Mai 2020 sieht die Verdoppelung der Teuerungszulage (AVC) für das Jahr 2020 vor. Insbesondere Menschen, die in Sektoren arbeiten, in denen das Einkommen häufig dem sozialen Mindestlohn entsprechen oder diesen leicht übersteigen, waren stark von Kurzarbeit betroffen.

Die Höhe der Teuerungszulage beträgt (frühere Beträge in Klammern):

  • 2.640 € für eine Einzelperson (1.320 €)
  • 3.300 € für einen Haushalt von 2 Personen (1.650 €)
  • 3.960 € für einen Haushalt von 3 Personen (1.980 €)
  • 4.620 € für einen Haushalt von 4 Personen (2.310 €)
  • 5.280 € für einen Haushalt von 5 und mehr Personen (2.640 €)

Die Teuerungszulage wird vom Nationalen Solidaritätsfonds (FNS) auf Antrag und unter bestimmten Bedingungen gewährt.

 

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