3 Wochen Kollektivurlaub: Aufgrund einer fehlenden Einigung, gelten die Bestimmungen des Kollektivvertrags!

Heute, nach bereits 3 vorangegangenen Sitzungen, wurde im Rahmen eines letzten Treffens über den Kollektivurlaub im Bauwesen für das Jahr 2020 diskutiert. Der Arbeitgeberverband hielt dabei klar an seinem Vorhaben fest, vom Kollektivurlaub abzuweichen und die Abschaffung für das Jahr 2020 voranzutreiben. Die wesentlichen Argumente waren dabei die durch die Gesundheitskrise verursachten wirtschaftlichen Verluste und der obligatorische Baustellenstopp für einen Monat. Diese wiederholte Formulierung dieses brachialen Vorschlags, der angesichts des Engagements der Beschäftigten unwürdig ist, ist für den LCGB inakzeptabel. Für die Arbeitnehmer war die vierwöchige Unterbrechung kein Urlaub, sondern sie waren von den Quarantänemaßnahmen betroffen, begleitet von finanziellen Sorgen aufgrund von Kurzarbeit.

Auf Drängen des LCGB haben die Arbeitgeber bei dieser letzten Sitzung ihre Position revidiert und schlugen einen Kollektivurlaub von zwei Wochen im Sommer und die Verschiebung der dritten Woche auf den Winter vor. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation und der Gegebenheiten, in der sich die luxemburgischen Unternehmen derzeit befinden, lehnt der LCGB diesen letzten Vorschlag der Arbeitgeber kategorisch:

  • Der LCGB der Auffassung ist, dass die 11 Wochen vor dem Beginn des Kollektivurlaubs ausreichen, um die Arbeitszeit dieser 3. Woche des Kollektivurlaubs, die in Frage gestellt wird, auszugleichen. Individuelle Lösungen könnten direkt mit den Personaldelegationen und Gewerkschaften gefunden werden.
  • Der LCGB bestätigt, dass bereits viele Arbeitgeber im Baugewerbe die 3 Wochen Kollektivurlaub gewährt haben.

 

In der Tat stellen wir in vielen Unternehmen der Baubranche eine deutliche Tendenz zu Überstunden fest, getragen von der Bereitschaft der Beschäftigten, eventuelle Verzögerungen durch Mehrarbeit auszugleichen, unter strikter Einhaltung der gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bedingungen.

Der LCGB wies auch darauf hin, dass der Sektor in der Vergangenheit mitunter lange Schlechtwetterperioden von bis zu vier Wochen verkraften musste, ohne dass der Kollektivurlaub verschoben wurde. In diesem Jahr gab es praktisch keine ungünstigen Witterungsbedingungen.

Der LCGB betont seine Bereitschaft, bei Bedarf bestimmte Fälle zu analysieren und die geeignetste Lösung zwischen den Sozialpartnern und unter Einhaltung der im Kollektivvertrag vorgesehenen Bestimmungen und Ausnahmeregelungen zu finden.

Da zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern keine Einigung erzielt werden konnte, gelten die Bedingungen des Kollektivvertrags und der Kollektivurlaub findet wie vorgesehen statt.

 

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