Warum wird der 12-Stunden-Arbeitstag wieder eingeführt? Der LCGB fordert eine dauerhafte Entlastung der Mitarbeiter!

Seit dem 27. März 2020 konnten Unternehmen, die für die Aufrechterhaltung der lebenswichtigen Interessen der Bevölkerung und des Landes als wesentlich erachtet wurde, eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf 12 Stunden (60 Stunden pro Woche) beantragen. Obwohl diese Bestimmung gestern im Rahmen der Lockerungen hätte enden sollen, führte die Regierung diese am selben Tag ohne Angabe von Gründen und ohne vorherige Konsultation der Sozialpartner wieder ein.

Aufgrund der Aufhebung der Quarantäneregelungen und der allmählichen Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Aktivitäten verurteilt der LCGB diese Haltung der Regierung auf das Schärfste und fordert die sofortige Rücknahme dieser Maßnahme. Der LCGB hatte von Anfang an betont, dass eine Abweichung von den gesetzlichen Arbeitszeiten nur als letztes Mittel einzusetzen sei. Da müde und erschöpfte Mitarbeiter anfälliger für Fehler und Krankheit sind, fordert der LCGB seit Ende März 2020 eine Personalaufstockung, um die erforderlichen Ruhezeiten zu gewährleisten.

In Anbetracht dessen begrüßte der LCGB, dass die Regierung in der vergangenen Woche mit Ankündigung der zweiten Lockerungsphase die Liste der als wesentlich zu betrachtenden Aktivitäten aus der großherzoglichen Verordnung vom 18. März 2020 über die Erklärung des Krisenzustands gestrichen hat. Infolgedessen wäre die Ausnahmeregelung, die eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf 12 Stunden (60 Stunden pro Woche) erlaubt, am 11. Mai 2020 automatisch ausgelaufen.

Daher muss der LCGB mit Erstaunen zur Kenntnis nehmen, dass der Regierungsrat gestern beschlossen hat, diese Ausnahmeregelung wieder in Kraft zu setzen. Der LCGB lehnt den fehlenden Sozialdialog seitens der Regierung vehement ab. Damit steht nun Tür und Tor offen für Anträge von Unternehmen, die unter die großherzogliche Verordnung fallen, darunter Unternehmen aus den Bereichen Handel, Baugewerbe, Personenbeförderung, Sicherheit, Reinigung, Postdienste sowie Gesundheits- und Pflegewesen, um Rückstände aufgrund der Quarantänemaßnahmen durch verlängerte Arbeitszeiten auszugleichen.

 

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