Abschaffung der Möglichkeit eines 12 Stunden Arbeitstags

Am 11. Mai 2020 werden die folgenden Regierungsbestimmungen außer Kraft gesetzt:

  1. die Möglichkeit einer Erhöhung der Arbeitszeit auf 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche;
  2. das Recht des Arbeitgebers, Urlaub abzulehnen oder bereits gewährten Urlaub zu streichen, in Sektoren, die bisher als wesentlich für die lebenswichtigen Interessen der Bevölkerung erklärt wurden.
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