Am 11. Mai 2020 werden die folgenden Regierungsbestimmungen außer Kraft gesetzt:
- die Möglichkeit einer Erhöhung der Arbeitszeit auf 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche;
- das Recht des Arbeitgebers, Urlaub abzulehnen oder bereits gewährten Urlaub zu streichen, in Sektoren, die bisher als wesentlich für die lebenswichtigen Interessen der Bevölkerung erklärt wurden.