Begleitendes Sicherheitspersonal, gegen jegliche Angst vor der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel!

Seit der Einführung der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es noch immer zahlreiche Fahrgäste, die sich nicht an diese zum Schutz der Gesundheit aller Menschen notwendige Vorsichtsmaßnahme halten. Zudem ist zu erwarten, dass die Anzahl der Fahrgäste in den öffentlichen Verkehrsmitteln mit den nächsten Phasen von Lockerungen steigen wird, insbesondere durch die Wiederaufnahme des Schulbetriebs und die Wiedereröffnung bestimmter Wirtschaftssektoren. Um Ängsten bei Busfahrern, Studenten, Arbeitnehmern und Bürgern entgegenzuwirken, fordert der LCGB die rasche Einführung von begleitendem Sicherheitspersonal in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, um die Maskenpflicht durchzusetzen, eine Pflicht, die der LCGB zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Vermeidung einer zweiten Infektionswelle für unerlässlich hält.

In der Tat haben die Busfahrer seit der Einführung der Maskenpflicht festgestellt, dass eine Reihe von Fahrgästen diese Regelung missachtet und die Fahrer mit bisweilen konfliktreichen Situationen konfrontiert werden. Dies umso mehr, als sie einem Passagier weder den Zugang verwehren noch ihn zum Tragen einer Maske zwingen können. Auch wenn die Fahrer dieses Recht hätten, wären sie dann zahlreichen Problemen hinsichtlich ihrer persönlichen Sicherheit ausgesetzt.

Da begleitenden Sicherheitskräfte bereits im Schienenverkehr im Einsatz sind, fordert der LCGB, dasselbe durch eine großherzogliche Verordnung auch für andere öffentliche Verkehrsmittel zu gewährleisten, solange das Tragen von Masken obligatorisch bleibt. Der LCGB betont, dass das Sicherheitspersonal zunächst eine eher präventive Rolle spielen, und zukünftig mit der Umsetzung strengeren Maßnahmen betreut werden könnte.

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