Aufgrund des Stopps einiger Aktivitäten der Luxair-Gruppe musste die Geschäftsleitung für den Monat April 2020 auf Kurzarbeit zurückgreifen. Anschließend teilte sie den Gewerkschaften mit, dass sich das Unternehmen darauf beschränken werde, das gesetzlich vorgesehene Kurzarbeitergeld auszuzahlen.
Diese Entscheidung birgt schwerwiegende Ungerechtigkeiten. Angesichts der gesetzlichen Bestimmungen, die eine Entschädigung für Kurzarbeit von 80% des normalen Bruttostundenlohns bei einer Obergrenze des 2,5-fachen sozialen Mindestlohns vorsehen, ist der Lohnausfall der Beschäftigten erheblich und schwankt je nach Dienstalter zwischen 20% und 70% ihres Gehalts.
Aufgrund der beträchtlichen finanziellen Auswirkungen der Kurzarbeit für die Belegschaft stimmte Luxair für März 2020 noch zu, jeglichen Lohnausfall vollständig auszugleichen. Für den Monat April 2020 konnte trotz heftiger Diskussionen keine Lösung gefunden werden.
Die Vertragsgewerkschaften LCGB und NGL-SNEP fordern ein positives Signal gegenüber den Mitarbeitern, um die Bemühungen und das Engagement der Belegschaft in den letzten Jahren anzuerkennen, die es Luxair ermöglicht haben, sich heute in einer guten wirtschaftlichen Lage zu befinden. In dieser Gesundheitskrise reicht es nicht aus, die Existenz der Unternehmensgruppe zu garantieren, sondern auch die Existenz des Personals muss gesichert sein. Die Solidarität des Unternehmens gegenüber seinen Mitarbeitern muss verbindlich werden.
Die Gewerkschaften hatten auf Initiative des LCGB als Mehrheitsgewerkschaft von Anfang an auch die obersten Regierungsinstanzen mit der Angelegenheit befasst, da der luxemburgische Staat die direkte Verantwortung trägt. Sollten keine sofortigen Maßnahmen ergriffen werden, kann ein größerer Sozialkonflikt nicht mehr ausgeschlossen werden, wenn die derzeit zum Stillstand gekommenen Aktivitäten wieder aufgenommen werden.
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