Entlassungen während der Gesundheitskrise?

Der LCGB erinnert daran, dass während der Gesundheitskrise

  • keine Kündigung möglich ist, wenn sich der Arbeitnehmer im Urlaub aus familiären Gründen befindet, da der ordnungsgemäß eingereichte Antrag einem ärztlichen Attest gleichgesetzt ist.
  • Arbeitsverträge (unbefristet oder befristet) können nicht während der Probezeit gekündigt werden, in Unternehmen, die von der Regierung aufgrund höherer Gewalt von Covid-19 geschlossen wurden. Die Probezeit ist in diesem Fall ausgesetzt.
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