Der LCGB erinnert daran, dass während der Gesundheitskrise
- keine Kündigung möglich ist, wenn sich der Arbeitnehmer im Urlaub aus familiären Gründen befindet, da der ordnungsgemäß eingereichte Antrag einem ärztlichen Attest gleichgesetzt ist.
- Arbeitsverträge (unbefristet oder befristet) können nicht während der Probezeit gekündigt werden, in Unternehmen, die von der Regierung aufgrund höherer Gewalt von Covid-19 geschlossen wurden. Die Probezeit ist in diesem Fall ausgesetzt.