Aufnahme der Tätigkeiten im Bausektor – Gemischte Bilanz: Gewinne dürfen keinen Vorrang vor der Gesundheit haben!

Der LCGB zieht eine gemischte Bilanz über die Wiederaufnahme der Arbeit auf den Baustellen seit dem 20. April 2020. Auch wenn der Wiedereinstieg für die meisten Unternehmen ohne große Probleme erfolgte, stehen für viele Unternehmen noch immer die Gewinne vor den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten. Ganz zu schweigen von kleinen Unternehmen, die aufgrund fehlender Ressourcen auf viele Hindernisse stoßen, wenn es um die Umsetzung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen geht.

Aufgrund zahlreicher Baustellenbesuche und Befragungen seiner Mitglieder konnte der LCGB in enger Zusammenarbeit mit seinen Delegierten verschiedene Gefahrensituationen ermitteln und mit der Geschäftsleitung der betroffenen Unternehmen Lösungen finden. Oftmals wiesen die Beschäftigten auch auf einen Informationsmangel über die zu ergreifenden Maßnahmen sowie die Rechte und Pflichten der Unternehmensleitung und der Beschäftigten hin.

Deshalb und da es für den Arbeitnehmer wichtig ist, alle notwendigen Maßnahmen genau zu kennen, fordert der LCGB eine sofortige und obligatorische Schulung im IFSB (Institut de Formation Sectoriel du Bâtiment) des Sicherheits- und Gesundheitsdelegierten sowie des Sicherheitsbeauftragten. Diese Schulung muss alle Vorschriften und Pflichten, die von den obersten Gesundheitsbehörden des Landes als COVID-19-Schutzmaßnahmen angeordnet wurden, umfassen und muss gekoppelt sein an über die herkömmlichen Vereinbarungen hinausgehende Freistellungsstunden, damit der Sicherheits- und Gesundheitsdelegierte oder Sicherheitsbeauftragte alle Beschäftigten im Unternehmen informieren kann.

Die Kosten für diese Schulung müssen von den Arbeitgebern getragen werden. Der LCGB unterstreicht, dass Gesundheit keinen Preis kennt und der Profit niemals Vorrang vor der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer haben darf!

Der LCGB betont auch, dass er die Aufnahme der Tätigkeiten auf den Baustellen am 20. April 2020 für verfrüht und übereilt hält, da viele Unternehmen mehr Vorbereitungszeit benötigt hätten, um sichere Arbeit zu gewährleisten. Der Mangel an Information und Ausbildung, gepaart mit fehlenden Ressourcen, hat zu bedenklichen Situationen geführt. Als Beispiel führt der LCGB die Hygiene auf den Baustellen an. Selbst wenn die Mitarbeiter mit Desinfektionsmittel, Gel und Masken ausgestattet sind, ist die Reinigung der Hygienebereiche wie Umkleideräume und Toiletten nicht gewährleistet. Die Verantwortung für die regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Räumlichkeiten, Böden und Arbeitsflächen liegt zwar beim Arbeitgeber, aber viele Arbeitnehmer müssen die Reinigung selbst durchführen, ohne genügend über Vorschriften gegen die Ausbreitung der Pandemie geschult zu sein.

Aus diesem Grund weist der LCGB auf die Notwendigkeit der Information der Arbeitnehmer durch den Sicherheitsdelegierten oder -beauftragten über Gesundheitsthemen hin. Beschäftigte, die über ihre Rechte und Pflichten falsch informiert sind, können die Gesundheit und Sicherheit ihrer Kollegen gefährden. Ein gut informierter Mitarbeiter hingegen verfügt über die notwendigen Kenntnisse, um sich zu schützen und gegebenenfalls jede Anomalie oder jeden Verstoß dem Sicherheitsdelegierten zu melden, der seinerseits eingreifen kann, um die Situation zu bereinigen und gegebenenfalls auch die Gewerbeaufsicht (ITM) einschaltet.

 

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