COVID-19: Mission des Gesundheits- und Sicherheitsdelegierten wichtiger denn je!

Angesichts der Lockerungen und der Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeiten fordert der LCGB eine Stärkung der Rechte und eine Intensivierung der Ausbildung des Sicherheits- und Gesundheitsdelegierten. Auch wenn die gegenwärtige Gesundheitskrise eines Tages beendet sein wird, müssen unser Sozialverhalten sowie die Sicherheitsvorschriften und Arbeitsbedingungen in den Unternehmen zwingend an eine neue Realität angepasst werden.

Zur Erinnerung: Der Sicherheits- und Gesundheitsdelegierte hat die Aufgabe, die Arbeitsumgebung zu beobachten und zu überwachen, und hat, falls erforderlich, das Recht, den Arbeitgeber aufzufordern, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken für die Arbeitnehmer zu mindern oder Gefahrenquellen zu beseitigen.

Für den LCGB ist es in diesen turbulenten Zeiten unerlässlich und unverzichtbar, die Aufgabe der Sicherheits- und Gesundheitsdelegierten zu stärken, um eine neue Sicherheits- und Hygienekultur in der Arbeitswelt zu schaffen. Ohne das Ausmaß der Auswirkungen oder den künftigen Verlauf der COVID-19-Pandemie abschätzen zu können, sind neue branchenübergreifende Verhaltensweisen aller Beschäftigten unumgänglich, um die Risiken für unsere Gesundheit und Sicherheit so weit wie möglich zu reduzieren.

In diesem Zusammenhang fordert der LCGB eine sofortige gesetzliche Stärkung der Rolle des Sicherheits- und Gesundheitsdelegierten durch:

  • sofortige Einführung und Umsetzung einer gesetzlichen Zusatzausbildung mit Unterstützung der obersten Gesundheitsbehörden hinsichtlich der Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit einer Pandemie. Diese Ausbildung muss für alle derzeitigen Sicherheits- und Gesundheitsdelegierten obligatorisch sein und so bald wie möglich in den verschiedenen Ausbildungszentren des Landes, wie CNFPC, IFSB, Ausbildungszentrum für Wachpersonal usw., durchgeführt werden;
  • Anpassung der Grundausbildung mit Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit einer Pandemie;
  • Aufhebung der Begrenzung der Anzahl der Kontrollrundgänge für administrative Dienste bei schwerwiegenden Situationen, die die Gesundheit und Sicherheit beeinträchtigen könnten, um die Einhaltung der Sicherheitsanweisungen (Abstand von 2 Metern, Tragen von Masken usw.) in den Büros gewährleisten zu können;
  • strikte Festlegung der Freistellungsstunden für die Ausübung des Mandats, um den Sicherheits- und Gesundheitsdelegierten die notwendigen Mittel bereitzustellen.

Schließlich betont und erinnert der LCGB in diesem Zusammenhang an die Wichtigkeit, der strikten Anwendung des Rechts des Sicherheitsdelegierten ein sofortiges Eingreifen der Gewerbeaufsicht zu beantragen, wie  gesetzlich vorgesehen, wenn die Feststellung von Risiken dies erfordert, vorausgesetzt, er informiert gleichzeitig die Unternehmensführung und die Personalvertretung.

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