78 Wochengrenze bei Arbeitsunfähigkeit

Um alle Beschäftigten vor einer automatischen Beendigung ihres Arbeitsvertrages während der Gesundheitskrise zu schützen, wurde für diese Zeit die Begrenzung auf 78 Krankheitswochen ausgesetzt. Arbeitsunfähigkeitstage zwischen dem 18. März 2020 und dem Ende der Krise werden bei der Berechnung dieser Grenze nicht berücksichtigt.

Der LCGB fordert weiterhin die dauerhafte Aufhebung der 78-Wochen-Grenze, da nur so sichergestellt werden kann, dass schwerkranke Menschen nie wieder mit existenziellen Problemen konfrontiert werden. Die Mitarbeiter müssen so lange krankgeschrieben bleiben, bis sie wieder in der Lage sind, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren oder ihnen eine Invalidenrente zugesprochen wird.

 

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