Coronavirus-News: Änderung beim Krankengeld

Aufgrund der Krisensituation kommt es zu Änderungen bei Arbeitsunfähigkeit. Aufgrund eines Regierungsbeschluss wird ab dem 1. Tag bei Krankheit von der Gesundheitskasse (CNS) ein Krankengeld gezahlt. Bisher zahlte der Arbeitgeber bei Krankheit den Lohn bis zum Ende des Monats, in dem der 77. Tag der Arbeitsunfähigkeit eintritt.

Die Höhe des Krankengeldes wird auf Basis der der CNS bei der Be­rechnung zur Verfügung stehenden Daten festgelegt. Um das Prinzip der vollen Lohnfortzahlung zu wahren, ist der Arbeitgeber nach dem Ende der Krisensituation verpflichtet, dem betroffenen Arbeitnehmer eine Abrechnung über die Vergü­tung, die für den betreffenden Zeitraum im Rahmen der Lohnfort­zahlung fällig gewesen wäre, auszuhändigen.

Im Falle einer Differenz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Situation der betroffenen Arbeitnehmer zu regeln.

Diese Regularisierung wird aber höchstwahrscheinlich nicht vor Mitte August erfolgen.

Achtung: Die CNS zahlt nach Vorlage eines ärztlichen Ar­beitsunfähigkeitsattests das Krankengeld und übersendet den Versicherten am Monatsende einen Lohnnachweis, der die Einzelheiten der Überweisung enthält. Das ärztliche Attest sollte deshalb so schnell wie möglich, an die CNS und den Arbeitgeber geschickt wird. Die Pflicht, dieses spätestens am 3. Tag der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen, besteht weiterhin.

 

Sind Sie derzeit krankgeschrieben? Für weitere Informationen zur Krankengeldzahlung durch die CNS steht Ihnen unser LCGB Info-Center zu Verfügung:

Tel.: +352 49 94 24-222 | E-Mail : infocenter@lcgb.lu

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