Gültigkeit der Weiterbildungsnachweise für Berufskraftfahrer

Gegenwärtig müssen Berufskraftfahrer eine Weiterbildung absolvieren, um ihren Beruf in allen Ländern der Europäischen Union ausüben zu können. Da diese Weiterbildung während der Gesundheitskrise nicht mehr durchgeführt werden kann, gibt es eine vorübergehende Ausnahme von dieser Weiterbildungspflicht, um die Lieferketten nicht durch einen Mangel an Fahrern zu gefährden. Während der Krise können Fahrerqualifizierungsausweise vorübergehend an Fahrer mit gewöhnlichem Wohnsitz in Luxemburg und angestellt in einem luxemburgischen Unternehmen ausgestellt werden.

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