Keine Pflicht für die technische Prüfung von Privatfahrzeugen

Um das Übertragungsrisiko des COVID-19 für gefährdete Personen zu verringern, können Privatfahrzeuge (M1), deren technische Prüfbescheinigung zwischen dem 18. März 2020 und dem Ende der Krisenzeit abläuft, weiterhin auf Luxemburgs Straßen verkehren. Die technische Inspektion dieser Fahrzeuge muss bis spätestens dem 1. September 2020 durchgeführt werden.

Achtung: Diese Maßnahme ist außerhalb des Großherzogtums Luxemburg nicht gültig. Es wird daher allen nicht gefährdeten Personen empfohlen, ihre Termine nach Möglichkeit einzuhalten.

Zurück zur Übersicht