Regierungsmaßnahmen zur Arbeitsorganisation

Am 27. März 2020 kündigte die Regierung weitere Maßnahmen zur Arbeitsorganisation an, darunter dass Unternehmen nun die Möglichkeit haben, eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf 12 Stunden (60 Stunden pro Woche) zu beantragen, sofern die Personalvertretung eine positive Stellungnahme abgibt oder die beiden repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen zustimmen. Diese Maßnahme ist auf Unternehmen beschränkt, deren Geschäftstätigkeit von wesentlicher Bedeutung ist.

Der Arbeitsvertrag „CDD-Student“ kann nun von 15 auf 40 Stunden pro Woche geändert werden.

Weiterhin schützt die Regierung Mieter vor Räumungen bei Mietschulden aufgrund der aktuellen Gesundheitskrise.

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