Coronavirus-News: Zukunftskasse (CAE)

Auch wenn die Schalter für Besucher bis auf Weiteres geschlossen sind, bleiben die Antragsbearbeitungen und die Zahlung von Familien- und Elternurlaubsleistungen gewährleistet.

Im Falle einer beruflichen Verpflichtung oder der Wiederaufnahme der Tätigkeit während der COVID-19-Epidemie ist es ausnahmsweise möglich, den Elternurlaub zu unterbrechen, ohne dass die bereits erhaltene Entschädigung zurückgezahlt werden müssen. Der Antrag auf Unterbrechung aufgrund von COVID-19 muss auf der Grundlage eines spezifischen Formulars gestellt werden, das vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber zu unterzeichnen ist (https://cae.public.lu/dam-assets/de/Formulaire-Interruption-CP-DE-1.pdf) und per Post an die CAE (B.P. 394 L-2013 Luxemburg) geschickt werden muss. Der zum Zeitpunkt der Unterbrechung verbleibende Teil des Elternurlaubs kann mit Zustimmung des Arbeitgebers am Ende der Unterbrechung in Anspruch genommen werden.

Für die Verlängerung des CSA-Vertrags reicht es derzeit aus, das Antragsformular (https://cae.public.lu/dam-assets/de/formulare/interaktive/DemandeCSA-DE-2020-02-12.pdf) und eine Kopie der letzten 3 Gehaltsabrechnungen per Post an die CAE (B.P. 394 L-2013 Luxemburg) zu senden.

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