Trotz Rekordumsatz beschließt die RTL Group den Abbau von 94 Arbeitsplätzen

Der Verwaltungsrat der RTL-Gruppe hat in seiner Sitzung vom 2. Oktober 2019 beschlossen, die Konzernzentrale der RTL Group in Luxemburg von 112 auf 18 Arbeitsplätzen zu reduzieren – ein Stellenabbau von 84%! Als Grund nennt der Verwaltungsrat Restrukturierungsmaßnahmen, die zu Kosteneinsparungen beitragen sollen und das ausgerechnet bei einem Rekordgewinn von mehr als 400 Millionen € im ersten Halbjahr 2019.

 

In einem Abkommen vom 31. März 2017 zwischen der luxemburgischen Regierung und RTL Group, CLT-UFA sowie Bertelsmann, das der Gruppe bis 2023 jährlich bis zu 10 Millionen € an öffentlichen Zuschüssen garantiert, wird unter anderem die Verankerung der Konzernzentrale in Luxemburg geregelt. Die genauen Bedingungen dieses Vertragselements sind jedoch streng vertraulich und nicht öffentlich einsehbar. In Anbetracht der finanziellen Bedeutung für die Steuerzahler sowie der hohen Zahl an betroffenen RTL-Mitarbeitern, fordern die Personaldelegierten und die Gewerkschaften LCGB und OGBL umgehend die Vertraulichkeit des Dokuments aufzuheben, um einen eventuellen Verstoß gegen die vertraglichen Bestimmungen zu überprüfen.

 

Es scheint auch so, als ob der Beratungsprozess eine reine Formsache war und die Entscheidung für eine Restrukturierung schon vorher feststand. Versteht RTL Group diese Vorgehensweise als Sozialdialog? Nur über ihren Rechtsanwalt teilte die RTL Group dann auch noch mit, dass die Verhandlungen für einen Sozialplan in der Woche vom 14. Oktober 2019 beginnen sollen. Aufgrund dieses falschen Verständnisses von „Sozialdialog“ stellen sich die Gewerkschaften auf schwierige Verhandlungen ein.

 

Die Personaldelegation, der OGBL und der LCGB fordern, dass im Falle eines Sozialplans:

  • alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Entlassungen zu verhindern und den betroffenen Mitarbeitern Arbeitsplätze in Luxemburg, z.B. in den Tochtergesellschaften, angeboten werden;
  • dass die Arbeitsplätze von Mitarbeitern, die einen Arbeitsplatz in Köln „angeboten“ bekommen und diesen zum Beispiel aus privaten oder familiären Gründen nicht annehmen können, in Luxemburg erhalten bleiben;
  • sollte es, aus belegbaren Gründen, unmöglich sein, bestimmte Arbeitsplätze zu erhalten, alle gesetzlichen und außerordentlichen Maßnahmen getroffen werden, um den betroffenen Arbeitnehmern den Verbleib im Berufsleben zu erleichtern.
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