Zusatz zum französisch-luxemburgischen Steuerabkommen: Die Maßnahmen des LCGB haben Früchte getragen

Von Anfang an hat der LCGB auf eine mögliche Doppelbesteuerung von französischen Grenzgängern hingewiesen und begrüßt, dass Finanzminister Pierre GRAMEGNA und der französische Wirtschafts- und Finanzminister Bruno LE MAIRE heute dieses Problem durch die Unterzeichnung eines Zusatzes zum Steuerabkommen gelöst haben. Bisher war die Anwendung von Artikel 22 des neuen französisch-luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommens nicht eindeutig geregelt. Eine mögliche Interpretation barg die Gefahr, dass französische Grenzgänger in Frankreich zusätzlich Steuern auf luxemburgische Einkommen zahlen müssten.

Der LCGB gehörte zu den ersten, die das Übereinkommen analysierten und politischen Akteure nach dem Anwendungsbereich der neuen Bestimmungen des Artikels 22 befragten. Auf luxemburgischer Seite traf der LCGB am 21. März 2019 Finanzminister Pierre GRAMEGNA und am 19. Juni 2019 die Abgeordneten Joëlle ELVINGER, Berichterstatterin des Gesetzesentwurfs 7930, die unter anderem das Steuerabkommen billigte. Hierbei sprach sich der LCGB gegen eine weitere Erhöhung der Steuerlast für grenzüberschreitende Steuerpflichtige aus, die sich aus der zum 1. Januar 2018 eingeführten Steuerdiskriminierung, die Schwellenbedingungen für nicht gebietsansässige verheiratete Steuerpflichtige für die Steuerklasse 2 vorschreibt, ergibt. Auf französischer Seite konsultierte der LCGB im Juni 2019 den Französischen Demokratischen Gewerkschaftsbund (CFDT).

Der LCGB ist froh, dass sein Einsatz mit der Unterzeichnung des Zusatzes zum französisch-luxemburgischen Steuerabkommen erfolgreich war. Dieser politische Akt ist von entscheidender Bedeutung für die luxemburgische Wirtschaft, die stark vom Beitrag der nicht ansässigen Arbeitnehmern mit mehr als 100.000 französischen Grenzgängern abhängt, die zum wirtschaftlichen Wohlstand des Großherzogtums beitragen.

 

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