Editorial « Soziale Fortschrëtt »: Digitalisierung: Neudefinition unserer Gesellschaft und Arbeit (II)

Arbeit 4.0: Den Umbruch sozial gestalten

Die Digitalisierung unserer Gesellschaft und Arbeit kann nur dann zu einem positiven Resultat für die Menschen und Beschäftigten führen, wenn einige Grundvoraussetzungen erfüllt sind:

  • die digitale Kluft muss überwunden werden;
  • Verunsicherungen und Ängsten muss durch eine verständliche Information Einhalt geboten werden;
  • digitale Grundkenntnisse müssen in allen Altersstufen vermittelt werden.

Als Gewerkschaft fordern wir einen Rahmen, der den Arbeitnehmern erlaubt, sich in dieser „neuen Welt“ zu entwickeln mitsamt attraktiv gestalteten Arbeitsbedingungen.

Der LCGB fordert daher die folgenden Rahmenbedingungen arbeitsrechtlich zu verankern:

  • das Recht auf „digitales Abschalten“;
  • klare Regelungen gegen Scheinselbstständigkeit und gegen den Abbau der sozialen Sicherung.

Der LCGB fordert weiterhin für alle Arbeitnehmer eine Stärkung des Datenschutzes:

  • durch ein eindeutiges Verbot der Überwachung des Arbeitnehmers in der Freizeit bzw. außerhalb des Arbeitsumfelds;
  • durch klare Richtlinien zur Datenerfassung, Auswertung sowie der Aufbewahrungsdauer;
  • eine restriktivere Handhabung der Videoüberwachung.

Mehr Flexibilität in dieser neuen digitalen Ära:

  • durch die Einführung von gesetzlichen Zeitsparkonten im Privatsektor;
  • durch das Recht auf Teilzeitarbeit;
  • durch die Ausweitung der Regeln hinsichtlich Sozialversicherung und Fiskalrecht bei Telearbeit;
  • durch die Möglichkeit von Teilzeit- und Fernarbeit für behinderte Arbeitnehmer;
  • durch die kollektivvertragliche Verhandlung von neuen Arbeitszeitmodellen;
  • durch die verstärkte Anwendung von Gleitzeit und atypischen Arbeitszeitmodellen;
  • durch eine mitbestimmte Arbeitszeitplanung (POT);
  • durch einen möglichen schrittweisen Übergang vom Berufsleben in die Rente.

Digitale Arbeit bedarf der Humanisierung:

  • durch eine ergonomische Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld;
  • durch die Abwägung aller Risikofaktoren insbesondere des Stressfaktors;
  • durch die Entwicklung von Instrumenten zur Erfassung der Arbeitsbelastung.

Die berufliche Weiterbildung muss insbesondere im digitalen Zeitalter gefördert werden:

  • durch ein allgemeines Recht auf Weiterbildung und die Verpflichtung des Arbeitgebers einen Anteil der Arbeitszeit für Weiterbildung zu verwenden;
  • durch die Anpassung der Weiterbildung an die Digitalisierung;
  • durch neue Formen der beruflichen Weiterbildung, wie etwa eine zu Umschulungszwecken finanzierte Auszeit.

Die Existenzsicherung der Arbeitnehmer wird durch die Digitalisierung vor neue Herausforderungen gestellt. Arbeitslosigkeit, infolge konjunktureller Krisen, struktureller Probleme oder von Restrukturierungsprozessen, kann durch die Digitalisierung und die dadurch einsetzenden Verwerfungen verstärkt werden.

Die Arbeitnehmer im Privatsektor müssen ein Anrecht haben, dieses Risiko zu mindern:

  • durch eine allgemeingültige Garantie zur Wahrung ihrer Beschäftigungsfähigkeit;
  • durch Auffangstrukturen (z.B. „Cellule de Reclassement“), die durch Weiterbildung dafür sorgen, dass entlassene Arbeitnehmer in Arbeit bleiben.

Das neue Ministerium für Digitalisierung muss ressortübergreifend die richtigen Entscheidungen treffen, schnell die notwendigen Schritte einleiten und diese effizient kommunizieren.

Die Digitalisierung stellt nicht nur eine Herausforderung für die Arbeitnehmer und Betriebe, sondern auch für die Gewerkschaften in ihrer Funktionsweise dar. Zum Beispiel muss sich die Herangehensweise zur Mitgliederbetreuung grundlegend ändern.

Die Digitalisierung ist mehr als eine Studie.

Die Digitalisierung ist Realität, also handeln wir auch dementsprechend.

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