Sozialwahlen 2019: 5 Verpflichtungen des LCGB zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte angesichts der Digitalisierung

Patrick DURY, Nationalpräsident des LCGB, stellte auf einer Pressekonferenz am 13. November 2018 die 5 wichtigsten Engagements des LCGB hinsichtlich der Sozialwahlen vom 12. März 2019 vor. Angesichts des Wandels zur Arbeit 4.0 setzt sich der LCGB für die Stärkung der Arbeitnehmerrechte in der Digitalisierung ein.

 

  1. Kaufkraft

Der LCGB setzt sich für die Stärkung der Kaufkraft ein, durch den Erhalt der Lohn- und Rentenindexierung und die Anpassung der Sozial- und Familienleistungen. Der LCGB fordert neben optimalen Gehaltsbedingungen in den Kollektivverträgen eine Steuerpolitik, die Niedriglohnverdiener entlastet, um den „Mëttelstandsbockel“ zu glätten.

  1. Arbeitszeiten

Der LCGB fordert auch eine Anpassung der Arbeitszeitgestaltung an die Digitalisierung, einschließlich mehr Flexibilität zugunsten der Arbeitnehmer, einem Recht auf Teilzeitarbeit, Gleitzeit, die allgemeine Einführung eines Zeitsparkontos und neue Arbeitszeitmodelle, um die Dauer der Lebensarbeitszeit zu verkürzen.

  1. Existenzsicherung

Der LCGB setzt sich außerdem für einen verbesserten Schutz kranker Arbeitnehmer ein und fordert  die Verbesserung der beruflichen Wiedereingliederung und die Abschaffung der 52 bzw. 78 Wochengrenze bei Langzeiterkrankung. Der LCGB setzt sich für alternative Modelle (Verwaltung des Personalüberhangs, CDR, gemeinnützige Arbeit usw.) zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ein.

  1. Gleichstellung aller Arbeitnehmer

Der LCGB fordert weiterhin die Realisierung einer absoluten Gleichberechtigung zwischen den Arbeitnehmern im privaten und im öffentlichen Sektor, insbesondere im Hinblick auf Zeitsparkonten und den Arbeitnehmerschutz vor den Risiken von Arbeitslosigkeit und Krankheit.

  1. Digitalisierung

Angesichts einer sich wandelnden Arbeitswelt mit unumgänglichen Fragen zur Telearbeit, zu den neuen Formen des Arbeitsverhältnisses, zur Reorganisation des Unternehmensbetriebs, zur Arbeit mittels einer digitalen Plattform, zum Urheberrecht und dem Schutz der Daten (eine wichtige zu schützende Zukunftsressource) setzt sich der LCGB dafür ein, das Risiko einer digitalen Kluft aufgrund von Alter, Ausbildung und Einkommen zu minimieren. In diesem Zusammenhang fordert der LCGB eine bessere Betreuung der Arbeitnehmer, insbesondere im Hinblick auf die Aus- und Weiterbildung, eine Anpassung des Arbeitsrechts an das digitale Zeitalter, mitsamt den neuen Arbeitsformen und Technologien, sowie ein Recht auf Abschalten zum Schutz der Privatsphäre der Arbeitnehmer. Der LCGB fordert auch die Schaffung eines Ministeriums für Digitalisierung (eine Forderung des LCGB im Rahmen der Koalitionsverhandlungen) mit einem verbesserten Datenschutz.

 

Der LCGB-Slogan „Haut ass Muer – D’Aarbecht vu Muer schon Haut zesummen gestalten“ bzw. „Heute ist morgen – Die Arbeit von morgen schon heute zusammen gestalten!“ für die Sozialwahlen 2019 spiegelt dieses Engagement für die digitale Arbeit wider. Arbeit 4.0 muss für den Menschen gestaltet werden, um den zukünftigen sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu gewährleisten. Der kleine Roboter stellt visuell die Digitalisierung dar, die den Arbeitnehmer bei seiner täglichen Arbeit unterstützt.

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