Inkrafttreten der großherzoglichen Verordnung sorgt für Reduzierung der Schichtzeiten der Busfahrer

Der LCGB fordert daher die Wiederaufnahme der Verhandlungen über die noch offenen Punkte des Kollektivvertrags!

Eine neue großherzogliche Verordnung, die es erlaubt die Fahr- und Ruhezeiten der Busfahrer auf Linien unter 50 km zu splitten, sowie der am 10. April 2017 unterschriebene Kollektivertragsanhang treten am 18. Oktober 2018 in Kraft.

Diese Verordnung konnte dank des LCGB erlassen werden, der einzigen Gewerkschaft, die unablässig dieses Dossier bearbeitet und beim Transportministerium weiterverfolgt hat. Ein Ergebnis der langjährigen, harten und intensiven Arbeit des LCGB zur Senkung der Schichtzeiten. Die Arbeitgeber verfügen nun auch über die rechtlichen Mittel zur Reorganisation der Schichtwechsel, um die Länge des Arbeitstages zu reduzieren.

Im Rahmen einer Delegiertenkonferenz am 19. September 2018 hat der LCGB das Mandat erhalten, die Verhandlungen mit Hinblick auf den Abschluss eines Kollektivvertrags wieder aufzunehmen, sobald diese großherzogliche Verordnung in Kraft getreten ist.

Da die FLEAA in der letzten Verhandlungssitzung ihre Bereitschaft signalisiert hat, über alle anderen wichtigen Punkt zu verhandeln, und ein erneuertes Angebot den unterzeichnenden Gewerkschaften schriftlich vorgelegt hat, setzt der LCGB seinen Kampf für bessere Arbeits- und Gehaltsbedingungen für alle Angestellten der Branche (Bus- und Kleinbusfahrer sowie technisches und administratives Personal) fort.

Zur Verhandlung stehen:

  • 2 % Erhöhung für Kleinbusfahrer;
  • lineare Erhöhung aller Gehaltskategorien und (erstmals) die der Verwaltungsangestellten von 0,5 % pro Jahr während 3 Jahren (erstes und zu verhandelndes Angebot der FLEAA);
  • bei Sonntagsarbeit, mindestens 4 bezahlte Stunden;
  • 9.2 Zusatzurlaub

Zur Kompensation bei einer eventuellen Missachtung der wöchentlichen Ruhezeit von 45 Stunden (Urlaub und Krankheit eingeschlossen), wurde ein zusätzlicher Urlaub wie folgt festgelegt:

 

Vorher Nachher
1-8 mal 1 Tag 1-6 mal 1 Tag
9-16 mal 2 Tage 7-14 mal 2 Tage
17-24 mal 3 Tage 15-21 mal 3 Tage
25-32 mal 4 Tage 22-28 mal 4 Tage
33-40 mal 5 Tage 29-35 mal 5 Tage
mehr als 40 mal 6 Tage mehr als 35 mal 6 Tage

 

Eine Referenzperiode von 6 Monaten gegen eine Gratifikation von 20 % des 13. Monats wurde von den gewerkschaftlichen Delegationen abgelehnt. Für den LCGB kann nur ein vollständiger 13. Monat eine verlängerte Referenzperiode kompensieren.

Der LCGB setzt sich nun mit aller Kraft dafür ein, die Verhandlungen, die bereits 4 Jahre andauern, abzuschließen.

 

Zusammenfassung der Modalitäten der Schichtzeiten:

Die finanziellen Folgen der großherzoglichen Verordnung hinsichtlich der Schichtzeiten sind an die unten genannten Prämien und Überstundenzahlungen entsprechend dem am 10. April 2017 vereinbarten Kollektivvertragsanhang gebunden:

  • 10-Stunden-Schicht, alles darüber hinaus Überstunden (Arbeitsplan entsprechend den Bestimmungen der großherzoglichen Verordnung 100% gesplittete Mini-Pausen);
  • 11-Stunden-Schicht, alles darüber hinaus Überstunden (Arbeitsplan entsprechend den Bestimmungen der Verordnung Art. 7 EG 561/2006);
  • 12-Stunden-Schicht, alles darüber hinaus Überstunden (Arbeitsplan entsprechend den Bestimmungen der Verordnung EG 561/2006).

 

Monatsprämien werden für alle Busfahrerkategorien (Bus, Minibus) über die folgenden Schichtzeiten hinaus zu täglichen Prämien erhöht um 50%:

  • bei einer Schichtzeit von über 11 Stunden: Prämie von 5,30 /Tag (Index 814,40);
  • bei einer Schichtzeit von über 12 Stunden: Prämie von 8,18 /Tag (Index 814,40).

 

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