Der Verband der Unternehmen für Gebäudereinigung und die Mehrheitsgewerkschaft in diesem Sektor haben eine Gehaltstabelle veröffentlicht, die nicht gesetzeskonform ist!
Ab dem 1. August 2018 steigen aufgrund der Indexerhöhung die Tariflöhne integral um 2,5 %. Bei der Berechnung der neuen Tariflöhne mit der 2,5 %-igen Erhöhung erhielt der LCGB jedoch ein anderes Resultat als die veröffentlichten Löhne.
Die veröffentlichten Ergebnisse des Unternehmensverbandes und der Mehrheitsgewerkschaft, die unter dem anzuwendenden Mindestbruttobetrag liegen, sind nachteilig für die Arbeitnehmer. Laut Artikel L.162-12 Punkt (6) ist jegliche solche nicht gesetzliche Vereinbarung und Regelung nichtig, es sei denn, dass sie zu Gunsten der Arbeitnehmer sind.
Dank des Einsatzes des LCGBs haben die Arbeitgeber und die Mehrheitsgewerkschaft eine berichtigte und gesetzeskonforme Lohntabelle für die Angestellten im Gebäudereinigungssektor herausgegeben.