Kollektivvertrag im Bauwesen: Erste Schlichtung ohne substantielle Fortschritte

Die erste Sitzung beim Nationalen Schlichtungsamt (ONC) am 11. Juli 2018 brachte keine wesentlichen Fortschritte im Verhandlungsstreit um den Kollektivvertrag im Bauwesen. Zum Unmut des LCGBs beharrt die Arbeitgeberseite auf der Flexibilisierung der Arbeitszeit und lehnt jedes Diskussion über bessere Reallöhne und Tarife für das gesamte Bauwesen ab.

 

4 konkrete Punkte bei denen Uneinigkeit herrscht wurden besprochen:

  • Erhöhung der Reallöhne und Tarife für alle Arbeitnehmer;
  • Ausweitung des Anwendungsgebiets auf alle Arbeitnehmer (außer Führungskräfte);
  • Flexibilisierung der Arbeitszeit;
  • Zugang zu den Berufsgruppen für alle.

 

Der LCGB bleibt bei seiner Position und unterstreicht, dass keinerlei Flexibilisierung der Arbeitszeit toleriert werden kann und dass die Forderung nach Lohnerhöhungen unumgänglich ist, um eine Übereinkunft zu finden. Nach diesem ersten Schlichtungsgespräch ist der LCGB dennoch weiterhin bereit einen Dialog und die Verhandlungen mit den Arbeitgebern zu führen, um die Weiterentwicklung des Bausektors durch einen attraktiven Branchenkollektivvertrag zu garantieren.

 

Die nächste Verhandlungssitzung wurde für den 5. September 2018 festgelegt und am 19. September 2018 folgt eine weitere Schlichtungssitzung.

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