Erneuerung des Kollektivvertrags für Autohäuser und Werkstätten

Am 27. Juni 2018 unterzeichneten, nach langen und schwierigen Verhandlungen, die Gewerkschaften LCGB und OGBL gemeinsam mit den Arbeitgeberverbänden ADAL (Association des Distributeurs Automobiles Luxembourgeois) und Fegarlux (Fédération des Garagistes) die Erneuerung des Kollektivvertrags der Angestellten im Kraftfahrzeuggewerbe.

Die Vereinbarung, die rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt und eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021 hat, sieht die Aufwertung der Tariflohntabelle wie folgt vor:

  • Aufwertung der Laufbahnen DAP und DT, rückwirkend zum 1. Januar 2018;
  • Verlängerung der Technikerlaufbahn auf 10 Jahre.

Weiterhin wurde eine Anpassung der Gratifikation vorgesehen:

  • die Gratifikation beträgt mindestens 400 € pro Jahr für alle Angestellten;
  • für Arbeitnehmer mit handwerklichen Tätigkeiten, die aufgrund ihres Dienstalters die Tariflohntabelle überschritten haben, beträgt die Gratifikation 450 € pro Jahr;
  • für Verwaltungsangestellte beträgt die Gratifikation 600 €.

Darüber hinaus sieht das Abkommen Anpassungen des Sonderurlaubs nach Dienstzeit vor:

  • Erhalt eines zusätzlichen Urlaubstages bereits nach 15 Jahren Dienstzeit, statt nach 20 Jahren;
  • Einführung eines weiteren zusätzlichen Urlaubstages nach 25 Jahren Dienstzeit.
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