Problematik der 52 Krankheitswochen: Inakzeptable Machenschaften des Ministers für Soziale Sicherheit zu Lasten kranker Arbeitnehmer

Am 4. Dezember 2017 traf der Minister für Soziale Sicherheit ein Abkommen mit dem Arbeitgeberverband (UEL) und der Gewerkschaft OGBL, das eine neue Verwaltungsprozedur gebunden an Fristen und Bedingungen bei Überschreitung der 52 Krankheitswochen vorsieht. Durch den LCGB als Scheinlösung verurteilt, hat der Minister wenige Monate vor den Parlamentswahlen  nun, gemeinsam mit der von der Regierung bevorzugten Gewerkschaft, eine Universallösung gefunden, indem sie das soziale Aus von 52 auf 72 Wochen hinauszögert.

Seit Dezember 2017 wird die Grundsatzvereinbarung, die mit der UEL und dem OGBL geschlossen wurde, sowohl vom Minister als auch von der besagten Gewerkschaft als die geeignetste Vorgehensweise in diesem Dossier verkündet, da die 52-Wochengrenze nicht in Frage gestellt werden könne. Am 19. April 2018 bekannte der Minister Farbe indem er eine neue Universallösung vorstellte, die der vorangegangenen Grundsatzvereinbarung ein Ende setzt und letztlich auch bestätigt, dass diese eine Pseudolösung war, so wie vom LCGB angeprangert.

Ohne den Einsatz des LCGBs, der in diesem Dossier ohne Zugeständnisse seine Position vertreten hat, hätte der Minister diese Affäre wahrscheinlich bereits zu den Akten gelegt – zu Lasten der Kranken.

Wohl eher aus wahltaktischen Gründen statt aus dem Willen heraus eine wirkliche Lösung für kranke Angestellte zu finden, ändert der Minister seine Allianzen und Meinungen wie es ihm gefällt, um sich aus dieser heiklen politischen Affäre zu ziehen. Wie können andernfalls folgende Fakten erklärt werden:

 

  • der Minister lässt die UEL außen vor und vereinbart hinter geschlossenen Türen mit seinem bevorzugten gewerkschaftlichen Verbündeten stolz die Verkündung der Ausweitung der Grenze von 52 auf 78 Krankheitswochen;
  • der Minister ist nicht im Stande auf den Brief des LCGBs vom 9. März 2018 hinsichtlich der 52 Krankheitswochen und der Teilzeitbeschäftigung zur Genesung zu antworten, aber bereitet klammheimlich ein Gesetzesprojekt vor, das eigentlich eine andere Lösung beinhaltet, als die vom Minister seit 4 Monaten inbrünstig Verteidigte;
  • der Minister verkündet in der Presse bereits eine Einigung über dieses Gesetzesprojekt und gibt sich damit zufrieden, die nicht geladenen Sozialpartner durch die Presse darüber zu informieren, dass sie ein Recht auf eine Einberufung haben, damit der Schein des Sozialdialogs gewahrt bleibt.

 

Der LCGB bleibt weiterhin der Ansicht, dass der neue Vorschlag zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber dennoch ungenügend ist. Der Minister hüllt sich in Schweigen über eine Verbesserung des gesetzlichen Kündigungsschutzes bei langanhaltender Krankheit, insbesondere über die 26 Wochen hinaus. Schlimmer noch, die Diskriminierung von Angestellten und Staatsbeamten bleibt nicht nur erhalten, sondern wird sogar als sozialer Fortschritt getarnt. Der LCGB betrachtet es als seine Pflicht bei seiner Position zur Streichung der 52 Wochengrenze in den Gesetzestexten zu bleiben, mit einer Stärkung des Kündigungsschutzes der privatrechtlichen Beschäftigten.

Der LCGB betont darüber hinaus, dass der Minister 4 wertvolle Jahre in diesem Dossier vergeudet hat, zu Lasten aller schwerkranken Menschen, die seit 2014 der 52 Wochengrenze zum Opfer gefallen sind.

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