Hapoalim Bank: Sozialplan wird zur Geiselnahme

Die Verhandlungen über einen Sozialplan bei der Bank Hapoalim sind schlussendlich auch vor dem Nationalen Schlichtungsamt gescheitert. Dieses Scheitern geht einzig und allein auf die Unnachgiebigkeit der Arbeitgebervertreter zurück, die auf ihren illegalen und inakzeptablen Positionen beharren.

Grundsätzlich ließen die langen und schwierigen Verhandlungen auf eine „akzeptable“ Einigung hoffen. Doch ohne Vorwarnung versuchte die Arbeitgeberseite am Ende der Verhandlungen eine Klausel durchzusetzen, die den gesamten Sozialplan beeinträchtigt, und zwang die Parteien dazu das Schlichtungsamt einzuschalten.

Die besagte Klausel, von der nie zuvor die Rede war und deren Inhalt nachweislich illegal ist, soll auf alle Angestellte , die mit der Bank und den rechtlichen Beratern zusammenarbeiten angewandt werden und zwar lebenslänglich! Noch unverschämter, der Arbeitgeber behält sich das Recht vor, die im Rahmen des Sozialplans geleisteten Entschädigungen zurückzufordern, wenn der Angestellte nicht im Sinne der Bank zusammenarbeitet, sogar wenn er dabei ungesetzlich handeln und sogar lügen sollte.

In anderen Worten: eine inakzeptable Geiselnahme der Angestellten.

Die ALEBA, der OGBL-SBA und der LCGB-SESF verurteilten am 14. März 2018 öffentlich diese Haltung der Hapoalim Bank, die deutlich zeigt, dass die Bank weder das Gesetz noch die Arbeitnehmerrechte respektiert. Aus diesen Gründen und aufgrund dessen, dass vor dem Nationalen Schlichtungsamt keine Einigung gefunden werden konnte, konnte bedauerlicherweise kein Sozialplan für die Angestellten der Hapoalim Bank geschlossen werden. Die Gewerkschaften werden ebenfalls den Arbeitsminister, die ABBL und die Gewerbeaufsicht ITM über die Machenschaften der Hapoalim Bank informieren.

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